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634
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BayObLG
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13.10.1998 |
I. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 2. Juni 1998 wird als unbegründet verworfen. II. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
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624
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BayObLG
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11.08.1998 |
I. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 29. April 1998, durch das die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 16. Februar 1998 verworfen wurde, wird als unbegründet verworfen. II. Auf die Beschwerde des Angeklagten wird die ihm erteilte Weisung, binnen sechs Monaten nach Rechtskraft des Urteils ein freies Arbeitsverhältnis i...
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434
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BayObLG
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27.07.1995 |
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 3. April 1995 wird als unbegründet verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
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408
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LG Landshut
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14.06.1995 |
Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts – Jugendgericht – Eggenfelden vom 22. März 1995 im Rechtsfolgenausspruch dahingehend abgeändert, daß der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt wird. Der Angeklagte trägt die Verfahrenskosten, jedoch wird die Berufungsgebühr um 1/4 ermäßigt, 1/4 der notwendigen Auslagen im Berufungsverfahren trägt die Sta...
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