ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
265 LG Köln 24.07.1987 Bei Dienstflucht kann eine achtbare Gewissensentscheidung strafmildernd wirken (Wohlwollensgebot), ohne Schuld auszuschließen. Bewährung ist trotz fortbestehender Totalverweigerung möglich; eine Bewährungsauflage, künftig Zivildienst zu leisten, ist unzulässig.
103 LG Stuttgart 27.06.1984 In der Strafsache (...) wegen Dienstflucht wird auf die Beschwerde des Verurteilten die unter Ziff. 3 des Bewährungsbeschlusses des Amtsgerichts Stuttgarts vom 03.05.1984 – B 32 Ds 627/84 – enthaltene Weisung, der Angeklagte habe seinen restlichen Zivildienst zu Ende zu führen, oder – falls er hierfür eine Anerkennung verlangt – ein freies Arbeitsverhältnis i.S. von § 15a ZDG zu begründen, aufg...
250 OLG Hamm 21.10.1983 1. Bei zu erwartender weiterer Zivildienstverweigerung aus fortwirkender Gewissensentscheidung (hier: Zeuge Jehovas) darf Bewährung (§ 56 StGB) nicht mit der Begründung versagt werden, der Verurteilte werde erneut "Straftaten" begehen; wegen Art. 103 III GG wäre eine Zweitbestrafung ausgeschlossen, entscheidend ist das sonstige Wohlverhalten. 2. Eine Bewährungsweisung, künftig einer erneuten Ei...
245 BayObLG 29.02.1980 Bei Dienstflucht eines Zeugen Jehovas muß das Tatgericht die echte Gewissensentscheidung strafmildernd würdigen („Wohlwollensgebot“); „Hartnäckigkeit“ ist i.d.R. kein Strafschärfungsgrund. Eine Bewährungsweisung, binnen Frist Zivildienst zu leisten, ist unzulässig.