3 Ergebnisse

ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
265 LG Köln 24.07.1987 Bei Dienstflucht kann eine achtbare Gewissensentscheidung strafmildernd wirken (Wohlwollensgebot), ohne Schuld auszuschließen. Bewährung ist trotz fortbestehender Totalverweigerung möglich; eine Bewährungsauflage, künftig Zivildienst zu leisten, ist unzulässig.
250 OLG Hamm 21.10.1983 1. Bei zu erwartender weiterer Zivildienstverweigerung aus fortwirkender Gewissensentscheidung (hier: Zeuge Jehovas) darf Bewährung (§ 56 StGB) nicht mit der Begründung versagt werden, der Verurteilte werde erneut "Straftaten" begehen; wegen Art. 103 III GG wäre eine Zweitbestrafung ausgeschlossen, entscheidend ist das sonstige Wohlverhalten. 2. Eine Bewährungsweisung, künftig einer erneuten Ei...
245 BayObLG 29.02.1980 Bei Dienstflucht eines Zeugen Jehovas muß das Tatgericht die echte Gewissensentscheidung strafmildernd würdigen („Wohlwollensgebot“); „Hartnäckigkeit“ ist i.d.R. kein Strafschärfungsgrund. Eine Bewährungsweisung, binnen Frist Zivildienst zu leisten, ist unzulässig.