ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
678 AG Rostock 05.07.1999 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt. Die Höhe des Tagessatzes wird auf 10,– DM festgesetzt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
305 AG Rostock 06.09.1993 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je DM 15,00 verurteilt. Ihm wird gestattet, die Geldstrafe in monatlichen Raten von DM 150,00 ab dem auf die Rechtskraft folgenden Monat zu zahlen. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.