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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
229
AG Schwetzingen
22.08.1992
Der Angeklagte wird wegen eines Vergehens der Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der erkannten Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
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