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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
375 OLG Koblenz 30.01.1995 Bei Dienstflucht (§ 53 ZDG) darf strafschärfend nicht gewertet werden, daß der anerkannte KDV ein freies Arbeitsverhältnis nach § 15a ZDG ablehnt; dieser Umstand ist dem Tatbestand/Normzweck immanent (§ 46 III StGB). Dadurch ist die Prüfung eröffnet, ob bei unter 6 Monaten nach § 47 II StGB Geldstrafe statt Freiheitsstrafe geboten ist.