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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
250 OLG Hamm 21.10.1983 1. Bei zu erwartender weiterer Zivildienstverweigerung aus fortwirkender Gewissensentscheidung (hier: Zeuge Jehovas) darf Bewährung (§ 56 StGB) nicht mit der Begründung versagt werden, der Verurteilte werde erneut "Straftaten" begehen; wegen Art. 103 III GG wäre eine Zweitbestrafung ausgeschlossen, entscheidend ist das sonstige Wohlverhalten. 2. Eine Bewährungsweisung, künftig einer erneuten Ei...