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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
298 AG Emden 06.07.1993 Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.