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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
298
AG Emden
06.07.1993
Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.