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487
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LG Erfurt
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08.05.1996 |
Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Arnstadt – Jugendrichter – vom 21.12. 1995 wird als unbegründet verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
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461
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AG Arnstadt
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21.12.1995 |
Der Angeklagte ist schuldig der Dienstflucht. Er wird deshalb zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Dem Angeklagten wird auferlegt, 36.000,00 DM in 36 gleichen monatlichen Raten zu zahlen an: Bewährungs- und Straffälligenhilfe Thüringen e.V. Die Kosten des Verfahrens hat der Angekl...
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462
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AG Arnstadt
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21.12.1995 |
Bei der Bewährungsprognose gegenüber einem Totalverweigerer ist der Gesichtspunkt der konsequenten – dauerhaften – Verweigerung nicht negativ zu bewerten, da es unzulässig ist, bestimmte Straftatbestände generell von der Strafaussetzung auszuschließen. Dies aber würde bei einer solcherart konstruierten negativen Sozialprognose der Fall sein.
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