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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
399 LG Duisburg 11.11.1985 1. Wiederholte Zivildienstverweigerung ist „dieselbe Tat“ i.S.d. Art. 103 III GG, wenn sie auf einer bereits vor der Erstverurteilung gefassten, fortwirkenden ernsthaften Gewissensentscheidung beruht; dann ist das Verfahren wegen Dienstflucht (§ 53 ZDG) einzustellen. 2. Die Sperrwirkung beruht nicht auf Religionszugehörigkeit (Zeugen Jehovas), sondern auf der nach strengen Maßstäben festzustell...
254 LG Duisburg 24.10.1984 Erneute Verurteilung eines Totalverweigerers wegen Dienstflucht verstößt gegen Art. 103 III GG, wenn die erneute Nichtbefolgung auf einer bereits vor der Erstverurteilung "ein für allemal" getroffenen, fortwirkenden und ernsthaften Gewissensentscheidung gegen jeden Wehr- und Ersatzdienst beruht; die Grundsätze gelten nicht nur für Zeugen Jehovas, erfordern aber strenge Gewissensprüfung.