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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
272 AG Neumarkt 12.09.1991 § 53 ZDG verlangt neben dem Einberufungsbescheid eine materielle Zivildienstpflicht; der Strafrichter prüft Befreiungen eigenständig. Ein Zeuge Jehovas kann als hauptamtlicher Seelsorger nach § 10 I Nr. 3 ZDG trotz geringfügiger Nebentätigkeit (16 Std./Woche) befreit sein; dann ist Dienstflucht nicht erfüllt.