2 Ergebnisse

ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
724 LG Nürnberg-Fürth 16.03.2000 I. Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts – Jugendschöffengerichts – Schwabach vom 30.11.1999 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, daß der Angeklagte unter Anwendung von Jugendstrafrecht zu einer Jugendstrafe von 9 Monaten verurteilt wird, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. II. Der von dem Angeklagten erlittene Disziplinararrest nach der WDO wi...
707 AG Schwabach 30.11.1999 Der Angeklagte wird wegen Gehorsamsverweigerung in drei Fällen verurteilt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr. Er hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.