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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
602 LG Bielefeld 01.04.1998 Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch dahingehend abgeändert, daß die Vollstreckung der sechsmonatigen Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen. Jedoch wird die Berufungsgebühr um ein Drittel ermäßigt. Die Landeskasse hat dem Angeklagten ein Drittel der ihm in der Berufungsinstanz erwachsenen notwendigen Auslagen zu erst...
655 AG Bielefeld 01.08.1997 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner Auslagen zu tragen.