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607
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LG Halle-Saalkreis
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26.05.1998 |
Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Halle-Saalkreis vom 13.10. 1997 im Strafausspruch aufgehoben. Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte trägt die Verfahrenskosten einschließlich der notwendigen Auslagen, die jeweils in beiden Instanzen entstanden sind.
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568
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AG Halle-Saalkreis
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13.10.1997 |
Der Angeklagte ist schuldig der Dienstflucht. Er wird deshalb verwarnt. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 170 Tagessätzen zu je 10 DM bleibt vorbehalten. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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560
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AG Halle-Saalkreis
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03.09.1997 |
1.) Die Anklage der Staatsanwaltschaft Halle/Saale vom 23. Juli 1997 wird zur Hauptverhandlung zugelassen, das Hauptverfahren wird vor dem Amtsgericht Halle – Saalkreis – Strafrichter – eröffnet. 2.) Dem Angeklagten wird Rechtsanwältin Barbara Kramer zur notwendigen Verteidigerin bestellt.
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