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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
539 LG Kassel 20.05.1997 Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Kassel vom 05.01.1995 dahingehend abgeändert, daß der Angeklagte wegen Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt wird. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Im übrigen wird die Berufung verworfen. Der Angeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens und die Kosten des Revisionsverf...
472 OLG Frankfurt a.M. 30.01.1996 Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben. In diesem Umfange wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision und die dem Angeklagten insoweit erwachsenen notwendigen Auslagen – an eine andere Strafkammer des Landgerichts Kassel zurückverwiesen.
404 LG Kassel 15.05.1995 Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Kassel vom 5.1.1995 wird mit der Maßgabe verworfen, daß die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen, jedoch wird die Gebühr um ein Drittel ermäßigt. Die ihm entstandenen notwendigen Auslagen werden zu einem Drittel der Staatskasse auferlegt. Im übrigen h...
372 AG Kassel 05.01.1995 Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Er hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.