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Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
354
LG Hannover
16.08.1994
Die Berufungen werden verworfen. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Landeskasse und der Angeklagte je zur Hälfte. Die Landeskasse hat dem Angeklagten 1/2 der notwendigen Auslagen zu erstatten.