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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
757 OLG Frankfurt a.M. 21.03.2001 Das angefochtene Urteil wird aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Kirchhain zurückverwiesen.
751 AG Kirchhain 31.10.2000 Der Angeklagte wird wegen eigenmächtiger Abwesenheit von der Truppe zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen i.H.v. je 20,– DM verurteilt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.