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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
696
LG Berlin
13.08.1997
Das Rechtsmittel wird verworfen. Die Kosten des Berufungsverfahrens und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen außergerichtlichen Auslagen hat die Kasse des Landes Berlin zu tragen.
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