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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
529 LG Detmold 12.02.1997 Die Berufung wird mit der Maßgabe verworfen, daß der Angeklagte, unter Freispruch im übrigen, wegen Gehorsamsverweigerung in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt wird. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte hat die Kosten beider Instanzen zu tragen, soweit er verurteilt worden ist. Soweit er freigesprochen ist, werden die Ko...
515 AG Detmold 15.11.1996 Der Angeklagte wird wegen eigenmächtigen Fernbleibens von der Truppe und in Tatmehrheit dazu wegen Gehorsamsverweigerung in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen zu tragen.