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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
598
AG Bremen
23.03.1998
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je DM 85,– verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen.