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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
720
AG Bremen
07.02.2000
Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 15,– DM verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen.