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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
479 LG Bremen 18.03.1996 Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bremen vom 16.08.1995 aufgehoben und wie folgt neu gefaßt: Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig. Er wird verwarnt. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20,– DM bleibt vorbehalten. Die Kosten der Berufung und die dem Angeklagten insoweit erwachsenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur L...
438 AG Bremen 16.08.1995 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der erkannten Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens sowie seine eigenen notwendigen Auslagen zu tragen.