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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
304
AG Bremen-Blumenthal
06.09.1993
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je DM 15 verurteilt. Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte.