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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
379
LG Berlin
01.02.1995
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben. Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
343
AG B-Tiergarten
09.06.1994
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 25,00 DM verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
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