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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
702
AG Braunschweig
13.10.1999
Der Betroffene wird wegen unerlaubter geschäftsmäßiger Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten zu einer Geldbuße von 600,00 DM verurteilt. Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
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