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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
249 LG Lübeck 29.08.1983 1. Bei Dienstflucht (§ 53 Abs. 1 ZDG) eines "Gewissenstäters" sind generalpräventive Erwägungen zurückzunehmen; das Grundrecht der Gewissensfreiheit wirkt als Wohlwollensgebot und verlangt ein Strafmaß im unteren Bereich, orientiert an "Rechtsbewährung", ohne die Persönlichkeit zu brechen. 2. Ergibt die schuldangemessene Sanktion eine Freiheitsstrafe unter 6 Monaten, ist regelmäßig nach § 47 Ab...