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610
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AG Remscheid
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03.06.1998 |
Der Angeklagte wird wegen Vergehens gemäß § 16 WStG unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts Remscheid vom 24. Januar 1996 – 10 Ls 8 Js 1072/95 – zu einer Einheitsjugendstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Vollstreckung wird zur Bewährung ausgesetzt. Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Er trägt jedoch seine notwendigen Auslagen selbst, mit Au...
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584
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OLG Düsseldorf
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03.02.1998 |
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts – Jugendschöffengericht – Remscheid zurückverwiesen. Im übrigen wird die Revision als unbegründet verworfen.
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562
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AG Remscheid
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17.09.1997 |
Der Angeklagte wird wegen eines Vergehens gemäß § 16 WStG unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts Remscheid vom 24. Januar 1996 zu einer neuen Einheitsjugendstrafe von einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Er trägt die Kosten des Verfahrens.
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