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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
430
LG Erfurt
11.02.1992
1. Der Antrag auf Rehabilitierung wird abgelehnt. 2. Gebühren und Auslagen des Staatshaushaltes werden nicht erhoben. Die notwendigen Auslagen des Antragstellers trägt die Staatskasse.
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