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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
258 BayObLG 30.01.1985 Ein Beweisantrag auf Einholung eines psychologischen Gutachtens zur Frage einer fortwirkenden, die Mehrfachbestrafung nach Art. 103 III GG sperrenden Gewissensentscheidung darf nicht mit der Begründung abgelehnt werden, es gehe um "Zukunftsprognosen"; betrifft er die bereits getroffene, persönlichkeitsprägende Bindungswirkung, ist das Beweismittel nicht ohne sicheren Ungeeignetheitsnachweis (§ ...