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232
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BayObLG
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27.03.1991 |
Bei Dienstflucht eines den Zivildienst (als auch ein freies Arbeitsverhältnis nach § 15a ZDG) ablehnenden „Gewissenstäters“ gilt das verfassungsrechtliche Wohlwollensgebot: Generalpräventive Erwägungen treten zurück, das Strafmaß hat sich grundsätzlich an der Mindeststrafe zu orientieren. Eine (kurze) Freiheitsstrafe ist nur bei besonderen, in Tat oder Persönlichkeit liegenden Umständen i.S.d. ...
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