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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
428
AG Bochum
30.10.1990
Der Angeklagte wird wegen Wehrpflichtentziehung durch Täuschung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.