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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
493
AG Wolfsburg
30.05.1996
Der Angeklagte wird wegen Verstoßes gegen das Zivildienstgesetz zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 80,– DM verurteilt. Er trägt die Kosten des Verfahrens.