1 Ergebnis

ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
265 LG Köln 24.07.1987 Bei Dienstflucht kann eine achtbare Gewissensentscheidung strafmildernd wirken (Wohlwollensgebot), ohne Schuld auszuschließen. Bewährung ist trotz fortbestehender Totalverweigerung möglich; eine Bewährungsauflage, künftig Zivildienst zu leisten, ist unzulässig.