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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
436 LG Verden 02.08.1995 Die Berufung wird auf Kosten der Landeskasse, die auch die notwendigen Auslagen des Angeklagten zu tragen hat, verworfen.
309 LG Verden 13.10.1993 Die Berufung des Angeklagten wird auf seine Kosten verworfen. Er trägt auch seine notwendigen Auslagen in der Berufungsinstanz.