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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
611 OLG Celle 09.06.1998 Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an einen anderen Strafrichter in Gifhorn zurückverwiesen.
563 OLG Celle 17.09.1997 Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Lüneburg zurückverwiesen.
547 OLG Celle 24.06.1997 1. Wird dem Angeklagten die Anklageschrift entgegen § 201 I StPO nicht mitgeteilt, ist ein Aussetzungsantrag zu gewähren; insoweit ist das Ermessen des Gerichts regelmäßig „auf Null“ reduziert (§ 338 Nr. 8 StPO). 2. Eine bloß formlose Übersendung ersetzt die erforderliche (nachweisbare) Zustellung nicht; verbleibende Zweifel über den Zugang gehen bei behördlichem Versäumnis nicht zulasten des A...
403 OLG Celle 04.05.1995 Die Revision wird auf Kosten des Angeklagten verworfen.
381 OLG Celle 15.02.1995 Die Revisionen werden verworfen. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
424 OLG Celle 10.12.1985 Das angefochtene Urteil des LG Göttingen wird mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Jugendkammer des Landgerichts Göttingen zurückverwiesen.
259 OLG Celle 14.05.1985 Art. 103 III GG schützt Totalverweigerer nur bei festgestellter Gewissensentscheidung; wer das KDV-Anerkennungsverfahren abbricht / ohne Anerkennung bleibt, kann daraus keinen "Einheitstat"-Schutz ableiten. Zudem ist die BVerfG-Rechtsprechung zur Dienstflucht nicht auf Gehorsamsverweigerung übertragbar.