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241
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OLG Köln
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20.06.1969 |
Bei Ersatzdienstflucht aus ernsthafter Gewissensnot (hier: Zeuge Jehovas) darf die Strafe nicht an der Dienstdauer ausgerichtet werden; Generalprävention tritt zurück („Wohlwollensgebot“), Bewährung ist grundsätzlich zu prüfen.
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