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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
670 OLG Nürnberg 07.04.1999 Die Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluß der 1. Strafkammer des Landgerichts Amberg vom 23. Februar 1999 wird auf seine Kosten als unbegründet verworfen.
642 OLG Nürnberg 04.12.1998 Die Beschwerde des Beschuldigten gegen den Beschluß des Landgerichts Amberg vom 21.09.1998 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
416 OLG Nürnberg 19.04.1982 Eine Bewährungsauflage nach § 56b II Nr. 3 StGB kann auch bei anerkanntem KDV auf eine Tätigkeit nach § 15a ZDG gerichtet sein; sie ist aber am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu messen. Arbeitet der Verurteilte bereits freiwillig in einer Krankenanstalt, ist die Auflage eines „vollen“ § 15a-Dienstes unverhältnismäßig; bei glaubhaftem Anerbieten ist § 56b III StGB zu beachten.