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635
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TDG Nord
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03.11.1998 |
Die Beschwerde gegen die Verhängung des 21-tägigen Disziplinararrestes, mit dem ein Gesamtdisziplinararrest von 66 Tagen erreicht wird, wird nach mündlicher Verhandlung zurückgewiesen.
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497
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TDG Nord
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02.07.1996 |
Die Beschwerde gegen die Verhängung des 21-tägigen Disziplinararrestes, mit dem ein Gesamtdisziplinararrest von 81 Tagen erreicht wird, wird ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen.
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453
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TDG Nord
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27.11.1995 |
Die Beschwerde gegen die Verhängung des 14-tägigen Disziplinararrestes, mit dem ein Gesamtdisziplinararrest von 77 Tagen erreicht wird, wird ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen.
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409
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TDG Nord
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16.06.1995 |
Die Beschwerde gegen die Verhängung des 21-tägigen Disziplinararrestes, mit dem ein Gesamtdisziplinararrest von 84 Tagen erreicht wird, wird nach mündlicher Verhandlung zurückgewiesen. Von einer Kosten- und Auslagenerstattung wird abgesehen.
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394
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TDG Nord
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11.04.1995 |
Die Beschwerde gegen die Verhängung des 21-tägigen Disziplinararrestes, mit dem ein Gesamtdisziplinararrest von 84 Tagen erreicht wird, wird ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen.
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255
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TDG Nord
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14.04.1982 |
Ohne Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer und ohne KDV-Verfahren kann sich der Soldat gegenüber der Wehrpflicht nicht auf Art. 4 I GG berufen; die Gehorsamspflicht bleibt bestehen. Wiederholte Totalverweigerung nach Arrest ist jeweils neues Dienstvergehen und erneut disziplinarisch ahndbar, ohne Verstoß gegen Art. 103 III GG oder Übermaßverbot.
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