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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
281 OLG Hamm 22.10.1992 Die strafschärfende Erwägung, ein Totalverweigerer aus Gewissensgründen habe den Zivildienst “noch nicht einmal angetreten”, ist rechtsfehlerhaft, da sie verkennt, daß die Endgültigkeit der auf einer achtbaren Gewissensentscheidung beruhenden Weigerung, den Zivildienst anzutreten, bereits in ihrer Natur begründet liegt und deshalb diese Gewissensentscheidung unter dem Gesichtspunkt des Wohlwoll...
246 OLG Hamm 11.03.1980 Bei Dienstflucht (§ 53 ZDG) darf Geldstrafe nicht schematisch ausgeschlossen werden; § 47 II StGB ist grundsätzlich prüfbar, nur besondere Umstände i.S.d. § 56 ZDG sperren sie. Freiheitsstrafe darf nicht nach der vorgesehenen Dienstzeit bemessen werden; Generalprävention tritt bei Gewissenstätern wegen des Wohlwollensgebots zurück.
245 BayObLG 29.02.1980 Bei Dienstflucht eines Zeugen Jehovas muß das Tatgericht die echte Gewissensentscheidung strafmildernd würdigen („Wohlwollensgebot“); „Hartnäckigkeit“ ist i.d.R. kein Strafschärfungsgrund. Eine Bewährungsweisung, binnen Frist Zivildienst zu leisten, ist unzulässig.