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281
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OLG Hamm
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22.10.1992 |
Die strafschärfende Erwägung, ein Totalverweigerer aus Gewissensgründen habe den Zivildienst “noch nicht einmal angetreten”, ist rechtsfehlerhaft, da sie verkennt, daß die Endgültigkeit der auf einer achtbaren Gewissensentscheidung beruhenden Weigerung, den Zivildienst anzutreten, bereits in ihrer Natur begründet liegt und deshalb diese Gewissensentscheidung unter dem Gesichtspunkt des Wohlwoll...
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246
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OLG Hamm
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11.03.1980 |
Bei Dienstflucht (§ 53 ZDG) darf Geldstrafe nicht schematisch ausgeschlossen werden; § 47 II StGB ist grundsätzlich prüfbar, nur besondere Umstände i.S.d. § 56 ZDG sperren sie. Freiheitsstrafe darf nicht nach der vorgesehenen Dienstzeit bemessen werden; Generalprävention tritt bei Gewissenstätern wegen des Wohlwollensgebots zurück.
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245
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BayObLG
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29.02.1980 |
Bei Dienstflucht eines Zeugen Jehovas muß das Tatgericht die echte Gewissensentscheidung strafmildernd würdigen („Wohlwollensgebot“); „Hartnäckigkeit“ ist i.d.R. kein Strafschärfungsgrund. Eine Bewährungsweisung, binnen Frist Zivildienst zu leisten, ist unzulässig.
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