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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
241 OLG Köln 20.06.1969 Bei Ersatzdienstflucht aus ernsthafter Gewissensnot (hier: Zeuge Jehovas) darf die Strafe nicht an der Dienstdauer ausgerichtet werden; Generalprävention tritt zurück („Wohlwollensgebot“), Bewährung ist grundsätzlich zu prüfen.