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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
383
AG Braunschweig
23.02.1995
Der Angeklagte ist der Fahnenflucht schuldig. Er wird verwarnt. Eine Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft wird nicht gewährt. Die Entscheidung ergeht kostenfrei.