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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
709 BMVer 01.12.1999 Stellungnahme der Bundesregierung Namens der Bundesregierung nehme ich zu dem Vorlagebeschluß des LG Potsdam wie folgt Stellung: I. Die Bundesregierung hält den Vorlagebeschluß des LG Potsdam für unzulässig. Nach ihrer Auffassung hat das vorlegende Gericht entgegen § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der allgemeinen Wehrpflicht nicht mit hinreichender Deut...
668 LG Potsdam 19.03.1999 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Es ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber einzuholen, daß die allgemeine Wehrpflicht (§ 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1 WehrPflG) und darauf basierend die Strafbarkeit der Dienstflucht (§ 53 ZDG) mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb ungültig sind.