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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
253 BVerfG 28.02.1984 Art. 103 III GG sperrt eine Zweitbestrafung wegen erneuter Zivildienstflucht nur bei fortdauernder, ernsthafter Gewissensentscheidung; KDV-Anerkennung ersetzt diese Feststellung nicht, Strafinkaufnahme genügt nicht.
238 BVerfG 05.03.1968 1. § 53 Abs. 1 des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst in der Fassung vom 16. Juli 1965 (BGBl. I S. 984) ist mit Art. 103 Abs. 2 GG vereinbar. 2. Es wird daran festgehalten, daß das Grundrecht der Gewissensfreiheit nicht zur Verweigerung des zivilen Ersatzdienstes berechtigt (BVerfGE 19, 135). 3. Die Begrenzung der Gewissensfreiheit durch Art. 4 Abs. 3 GG schließt die Berücksichtigung der di...