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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
731
LG Leipzig
09.05.2000
Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 03.12.1999 wird verworfen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Angeklagte.