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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
611 OLG Celle 09.06.1998 Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an einen anderen Strafrichter in Gifhorn zurückverwiesen.
547 OLG Celle 24.06.1997 1. Wird dem Angeklagten die Anklageschrift entgegen § 201 I StPO nicht mitgeteilt, ist ein Aussetzungsantrag zu gewähren; insoweit ist das Ermessen des Gerichts regelmäßig „auf Null“ reduziert (§ 338 Nr. 8 StPO). 2. Eine bloß formlose Übersendung ersetzt die erforderliche (nachweisbare) Zustellung nicht; verbleibende Zweifel über den Zugang gehen bei behördlichem Versäumnis nicht zulasten des A...