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Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
434
BayObLG
27.07.1995
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 3. April 1995 wird als unbegründet verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
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