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559
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OLG Braunschweig
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01.09.1997 |
Art. 103 III GG sperrt eine erneute Verfolgung wegen Fahnenflucht als Dauerdelikt nur bei „einheitlicher“ Tat aufgrund festgestellter Gewissensentscheidung; ohne Anerkennung als KDV (ablehnender KDVG-Bescheid) kann die Gewissensentscheidung mehrere Fernbleibezeiträume nicht zur selben Tat verbinden. Eine frühere Verurteilung setzt zudem eine Zäsur und ermöglicht neue Aburteilung. Tenor Auf die ...
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