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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
652 OLG Braunschweig 05.02.1999 Die Anträge der Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Braunschweig vom 20. Mai 1998 werden verworfen, weil der Senat die Anträge für offensichtlich unbegründet erachtet.
559 OLG Braunschweig 01.09.1997 Art. 103 III GG sperrt eine erneute Verfolgung wegen Fahnenflucht als Dauerdelikt nur bei „einheitlicher“ Tat aufgrund festgestellter Gewissensentscheidung; ohne Anerkennung als KDV (ablehnender KDVG-Bescheid) kann die Gewissensentscheidung mehrere Fernbleibezeiträume nicht zur selben Tat verbinden. Eine frühere Verurteilung setzt zudem eine Zäsur und ermöglicht neue Aburteilung. Tenor Auf die ...