ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
715 BVerfG 07.12.1999 Der Beschluß des Oberlandesgerichts Rostock vom Juni 1994 – II WsRH 57/94 – verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip. Er wird aufgehoben. Die Sache wird an das Oberlandesgericht Rostock zurückverwiesen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen zu erstatten.
51 BVerfG 11.07.1989 § 3 Abs. 1 Satz 1 WPflG ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Die verfassungsrechtlichen Zweifel des vorlegenden Landgerichts Ravensburg daran sind offensichtlich unbegründet.
49 BVerfG 30.06.1988 Zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen des Widerrufs der Aussetzung einer wegen Dienstflucht (§ 53 ZDG) gegen einen Angehörigen der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas verhängten Strafe. Der Beschluß des Landgerichts Kassel vom 30.05.1986 – 3 Qs 153/86 – verletzt Art. 4 Abs. 3 i.V.m. Art. 12 a Abs. 2 GG und dem Rechtsstaatsprinzip. Er wird aufgehoben. Die Sache wird an das Landgerich...