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2 Ergebnisse
ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
436
LG Verden
02.08.1995
Die Berufung wird auf Kosten der Landeskasse, die auch die notwendigen Auslagen des Angeklagten zu tragen hat, verworfen.
309
LG Verden
13.10.1993
Die Berufung des Angeklagten wird auf seine Kosten verworfen. Er trägt auch seine notwendigen Auslagen in der Berufungsinstanz.