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741
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AG Dresden
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27.06.2000 |
Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig. Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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716
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AG Karlsruhe
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16.12.1999 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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704
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LG Bautzen
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11.11.1999 |
Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Hoyerswerda vom 17. August 1999 dahingehend geändert, daß er zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Im übrigen wird die Berufung des Angeklagten als unbegründet verworfen. Der Staatskasse fallen die Kosten des Rechtsmittels des Angeklagten und ...
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685
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AG Hoyerswerda
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17.08.1999 |
1. Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. 2. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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674
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LG Bielefeld
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11.05.1999 |
Die Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft werden verworfen. Der Angeklagte und die Staatskasse tragen die Kosten ihrer Rechtsmittel, einschließlich ihrer notwendigen Auslagen.
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649
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AG Dresden
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14.01.1999 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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607
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LG Halle-Saalkreis
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26.05.1998 |
Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Halle-Saalkreis vom 13.10. 1997 im Strafausspruch aufgehoben. Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte trägt die Verfahrenskosten einschließlich der notwendigen Auslagen, die jeweils in beiden Instanzen entstanden sind.
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603
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AG Gütersloh
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16.04.1998 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Er trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
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602
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LG Bielefeld
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01.04.1998 |
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch dahingehend abgeändert, daß die Vollstreckung der sechsmonatigen Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen. Jedoch wird die Berufungsgebühr um ein Drittel ermäßigt. Die Landeskasse hat dem Angeklagten ein Drittel der ihm in der Berufungsinstanz erwachsenen notwendigen Auslagen zu erst...
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537
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AG Göttingen
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21.04.1997 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Er trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
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